Sofortmassnahmen bei Ankunft von Sendungen

WICHTIG : Handeln Sie immer so, als ob die Ware nicht versichert sei und tun Sie Ihr Möglichstes um den Schaden zu mindern.

Um Transportschäden bei den Versicherern geltend zu machen, müssen immer die nötigen Beweise erbracht werden, dass die Schäden oder Verluste während der versicherten Periode bzw. Transportroute entstanden sind. Damit Sie Ihre Schadensforderungen den Versicherern einreichen können, sind die folgenden wichtigen Punkte zu beachten (auch als checkliste.pdf, 125 kb zum Herunterladen)

1.  

Bei Erhalt umgehend Zustand der Verpackung kontrollieren und Paketanzahl oder Stückzahl auf deren Vollzähligkeit überprüfen. Im Fall von Verlust oder Schaden den entsprechenden Vorbehalt auf dem Lieferschein oder Transportdokument anbringen und wenn immer möglich Fotos vor oder während dem Ab- bzw. Auslad des Transportgutes und des Schadens machen.
 

2.  

Tatbestandsaufnahme vor Übernahme der Ware umgehend von der Bahn (= TA oder Proces Verbal), resp. der Luftlinie (= CDR oder Cargo Damage Report) oder Post verlangen.
 

3.  

Zusätzlich immer ein Protestschreiben, in dem Sie den Schaden schildern, an den letzten Frachtführer senden und ihn verantwortlich halten.
NB. Reklamationsfristen einhalten !
 

4.  

Kühlcontainer / Kühlfahrzeuge : Aufzeichnung des Temperaturverlaufes sicherstellen und Einstellung des Thermostaten des Kühlaggregates festhalten.
 

5.  

Prüfen Sie ob Container- und Plomben-Nummern mit den Angaben in den Transportpapieren übereinstimmen. Bei Unregelmässigkeiten an der Plombe unbedingt die Anwesenheit des Frachtführers (Chauffeur, Bahn, usw.) oder der Zollverwaltung verlangen, bevor die Plombe entfernt wird. Auf dem Transportdokument (für Bahntransporte eine TA verlangen) ist ein entsprechender Vermerk anzubringen und die Plombe ist sicherzustellen. Dies gilt auch für den Fall, dass Unregelmässigkeiten an der Ware oder am Container selbst beim Entlad festgestellt werden.
 

6.   Die beschädigte Ware inkl. Verpackung ist bis nach der Besichtigung durch den Schadensexperten aufzubewahren.

Im Fall von grösseren Schäden umgehend mit der LLOYD'S AGENCY BASEL Tel. +41 (0)61 281 86 86 Kontakt aufnehmen, damit rasch geeignete Massnahmen getroffen werden können.


Dokumente für Schadensbearbeitung

1. In jedem Fall benötigt :

  1. Original Versicherungs-Police oder Zertifikat
  2. Kopie der Lieferantenrechnung
  3. Kopie von Pack-, Gewichts- oder Inventarliste
  4. Kopie des Lieferscheines mit Vorbehaltvermerk
  5. Kopie des Protestschreibens an den Frachtführer
  6. Kopie der Antwort des Frachtführers
  7. Ihre Schadensforderung

Für die einzelnen Transportarten werden die nachfolgend aufgeführten Dokumente oder Informationen zusätzlich benötigt :

2. Bahntransporte

  1. Original Frachtbrief
  2. Bahnamtliche Tatbestandaufnahme (TA), die vor Uebernahme der Ware zu beantragen ist

3. LkW Transporte

  1. Original Frachtbrief (CMR) mit Vermerk der Unregelmässigkeiten
  2. Schadensbestätigung und/oder Bericht des Fahrers über den Hergang des Schadens

4. Hochsee- oder Flusstransporte

  1. Original See-Konnossement (B/L) oder Duplikat
  2. Original Rheinfrachtbrief (B/L) oder Duplikat
  3. Havarie Zertifikat vom Seehafen (falls vorhanden)
  4. Kopie des Haftbarmachungsschreibens an die Reederei
  5. Bescheinigung / Bestätigung der Reederei der Beanstandung

5. Container Transporte

a.   lntercontainer Frachtbrief 
b.  

Vor Auslad der Ware eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme (TA) beantragen, in welcher speziell auf den Zustand des Containers hingewiesen wird und ob die Plombe intakt bzw. vorhanden war. Die Nummer des Containers und der Plombe sind in der TA festzuhalten und die Plombe muss aufbewahrt werden. Falls der Container per LkW angedient wurde, sind die vorangehenden Punkte vom Fahrer auf dem Lieferschein oder CMR zu bestätigen 

c.  

Angabe des Rücklieferungsortes = Depot des leeren Containers (vom Spediteur erhältlich), damit im Bedarfsfall der Havariekommissar dort den Container besichtigen kann

6. Luftverkehr

  1. Luftfrachtbrief (AWB)
  2. Schadensbescheinigung der Fluggesellschaft (CDR = Cargo Damage Report) vor Uebernahme der Ware ausstellen lassen

7. Postsendungen

  1. Event. Kopie des Aufgabeverzeichnisses
  2. Bescheinigung der Post über den Verlust oder die Beschädigung des Gutes vor Übernahme der Ware ausstellen lassen